Unser*e Genoss*in wurde letztes Jahr unrechtmäßig gekündigt. Vor Gericht konnten wir uns schon vor einigen Wochen auf einen Vergleich einigen, der das beinhaltet, der*die Genoss*in sollte bis zum Ende der Ausbildung bezahlt werden und die Prüfungskosten sollten auch zurückerstattet werden. Also im Prinzip, als sei nix gewesen – nur Unterstützung bei der Prüfung konnte im Nachhinein nicht gewährt werden.
Mittlerweile wurde dieser Vergleich sogar bezahlt. Leider hat das nochmal gedauert, weil es noch ein bisschen hin und her mit der Agentur für Arbeit gab. Im Endeffekt wurden leider Teile des Lohns angerechnet, aber der Großteil ist jetzt da. Aber ist das ein Erfolg?
Es gibt zwar das Geld was unsere*m Genoss*in sowieso zustand. Trotzdem wurde die Ausbildung fast zerstört und erstmal war das monatliche Gehalt weg. ALGI ist in der Ausbildung regelmäßig niedriger als ALGII, also zwei Anträge, zwei Behörden die nicht miteinander Sprechen und ne Menge Bürokratie – das alles während der Prüfungsphase. Und trotzdem können wir fast von Glück reden, unser*e Genoss*e war schon fast fertig, konnte die Prüfungsleistung also auch ohne Betrieb ablegen.
Das alles wegen einer Kündigung nach einer politischer Auseinandersetzung die unser*e Genoss*in nie wollte. Der Chef hat in dem ganzen Prozess nie etwas präsentiert, dass einem Kündigungsgrund nur nahe käme, geschweige denn wenige Wochen vor Ende einer Ausbildung. Für all diesen Stress, für all diese unnötigen Steine auf dem Weg zur Ausbildung, für all das wird es keine Wiedergutmachung geben.
Für uns zeigt dieser Fall nochmal sehr deutlich, was wir als Gewerkschaftler*innen eh schon wissen: Die eigenen (Arbeits-) Rechte zu kennen ist sicherlich gut und sie (juristisch) durchsetzen zu können ein wichtiger Anfang, echte Erfolge, echten Schutz bekommen wir dadurch aber nicht. Darauf können wir nur hoffen, wenn wir uns mit unseren Kolleg*innen gemeinsam organisieren und betriebliche Macht aufbauen.
Wir haben in Tacheles Ausgabe 19 schon mal über diesen Fall berichtet.
