Über Abhängigkeit in der Ausbildung, ineffizienten Schutz und selbstgerechte Weltverbesserer in Machtpositionen
Dieser Text erschien auch in der Tacheles.
Normalerweise sollten Auszubildende in Deutschland besonders geschützt sein. Das Berufsbildungsgesetz, das wichtigste Gesetz zur Regelung von Berufsausbildungen, besagt: Eine Ausbildung kann nach der Probezeit durch den ausbildenden Betrieb nur aus „wichtigem Grund“ gekündigt werden. Das heißt, nur aus Gründen, die in einem „normalen“ Job eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Noch dazu ist diese Hürde umso höher, je länger das Ausbildungsverhältnis besteht bzw. je näher die Prüfung kommt. So weit so gut, das entspricht erstmal auch dem, was einem in der Berufsschule beigebracht wird – nach der Probezeit bist du quasi unkündbar, solange du nicht deinen Betrieb bestiehlst oder Ähnliches.
Ein*e Genoss*in von uns durfte erleben, wie diese „Unkündbarkeit“ tatsächlich aussehen kann, they erhielt drei Monate vor der Prüfung ein Kündigungsschreiben. Begründung: Eine DIN-A4-Seite Selbstdarstellung des Chefs, wilde Überspitzungen einer politischen Meinungsverschiedenheit, die unser*e Genoss*in nie wollte, wenig arbeitsrechtlich relevantes. Trotzdem heißt das, verbunden mit dem Hausverbot, dass es gleich dazu gab, dass der Ausbildungsplatz erstmal weg war und keine Werkstatt und kein Ausbilder da war, um die Ausbildung zu beenden.
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