Über Abhängigkeit in der Ausbildung, ineffizienten Schutz und selbstgerechte Weltverbesserer in Machtpositionen
Dieser Text erschien auch in der Tacheles.
Normalerweise sollten Auszubildende in Deutschland besonders geschützt sein. Das Berufsbildungsgesetz, das wichtigste Gesetz zur Regelung von Berufsausbildungen, besagt: Eine Ausbildung kann nach der Probezeit durch den ausbildenden Betrieb nur aus „wichtigem Grund“ gekündigt werden. Das heißt, nur aus Gründen, die in einem „normalen“ Job eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Noch dazu ist diese Hürde umso höher, je länger das Ausbildungsverhältnis besteht bzw. je näher die Prüfung kommt. So weit so gut, das entspricht erstmal auch dem, was einem in der Berufsschule beigebracht wird – nach der Probezeit bist du quasi unkündbar, solange du nicht deinen Betrieb bestiehlst oder Ähnliches.
Ein*e Genoss*in von uns durfte erleben, wie diese „Unkündbarkeit“ tatsächlich aussehen kann, they erhielt drei Monate vor der Prüfung ein Kündigungsschreiben. Begründung: Eine DIN-A4-Seite Selbstdarstellung des Chefs, wilde Überspitzungen einer politischen Meinungsverschiedenheit, die unser*e Genoss*in nie wollte, wenig arbeitsrechtlich relevantes. Trotzdem heißt das, verbunden mit dem Hausverbot, dass es gleich dazu gab, dass der Ausbildungsplatz erstmal weg war und keine Werkstatt und kein Ausbilder da war, um die Ausbildung zu beenden.
In ein paar Monaten wird uns das Gericht wahrscheinlich zustimmen, dass die Kündigung illegal war. Doch bleibt die Frage: Was bringt das? Die Kündigung war im September. Mittlerweile ist die Ausbildung mithilfe von Unterstützung von Dritten und massivem Durchhaltevermögen von unsere*r Genoss*in erfolgreich beendet. Im besten Fall wird der Chef den Lohn und die Prüfungskosten zahlen müssen. Im schlimmsten Fall muss er selbst das nicht. Klar ist allerdings, dass er all die, von ihm verursachten Mühen, nicht wieder gut machen werden muss und er wird weiter ausbilden können. Dafür, dass er die Ausbildung des*r Genoss*in nicht mehr begleitet hat, wird er keine Konsequenzen tragen müssen.
Eigentlich sollte dieser rechtliche Schutz nicht nötig sein, denn jedem Betrieb klar sein, dass Azubis so kurz vor der Prüfung nicht wegen so etwas Geringfügigem gekündigt werden sollten. Warum also eskalierte der Chef eine politisch aufgeladene Auseinandersetzung, die unser*e Genoss*in eigentlich so schnell wie möglich hinter sich bringen wollte?
Auf seiner Website gibt sich der Chef visionär und weltoffen. Ein Profil, das sich von den vielen anekdotisch eher konservativ geprägten Handwerksbetrieben abzuheben scheint. Doch gerade da liegt die Gefahr: Nichts ist für ihn wichtiger, als sein Selbstbild als Weltverbesserer. Auszubildende, die dieses Selbstverständnis bedrohen, haben in seinem Betrieb keinen Platz. So wurde aus einem gesamtgesellschaftlichen Problem, welches ein*e Auszubildende*r nicht innerhalb des Betriebs austragen wollte, für den Chef die*der Auszubildende selbst zum Problem. Diese*r hätte von ihm nichts als ein bisschen professionelle Distanz gebraucht. Für den Chef stellte diese politische Meinungsverschiedenheit leider eine nicht hinnehmbare Beleidigung dar, die er nur mit einer Kündigung und einem Hausverbot beantworten konnte.
Das alles beweist einmal mehr, dass wir uns auf die Versprechen des Arbeitsrechts nicht verlassen können. Dass es zwar gut ist, die eigenen Rechte zu kennen – immerhin gibts wahrscheinlich zumindest die Prüfungskosten und das Gehalt zurück – aber echte Sicherheit können wir nur durch starke Verbindungen und Solidarität zwischen uns und unseren Kolleg*innen erreichen.



