Fraunhofer Institut verweigert weiterhin Lohnforderung – Keine Einigung beim Arbeitsgericht

Aachen, 28.09.2022. Das Fraunhofer IME Institut in Aachen weigert sich weiterhin einer Lohnforderung der ehemaligen studentischen Hilfskraft Lara M. nachzukommen. Beim Gütetermin am Aachener Arbeitsgericht am 22.09.2022 konnte keine abschließende Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden. Die Gewerkschaft „Freie Arbeiter*innen Union“ (FAU), die Lara in diesem Fall vertritt, konnte aber einen ersten Teilerfolg verkünden. Nach Einreichung der Klage gegen das wissenschaftliche Institut wurden Lara ihre Resturlaubstage ausgezahlt.

„Die Auszahlung des Resturlaubs ist rechtlich unumstritten. Trotz deutlicher Aufforderung seitens der FAU wurde das Geld vom Fraunhofer IME erst gezahlt, als die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wurde. Es ist beschämend, dass wir erst zu rechtlichen Mitteln greifen mussten, bevor das Fraunhofer Laras Urlaubsanspruch ausgezahlt hat.“, so Luca Schmied, Sprecher der FAU Aachen.

Für die in der Coronapandemie entstandenen Minusstunden konnte bei dem Gerichtstermin keine Einigung erzielt werden. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Stundenkonto von Lara aufgrund des Annahmeverzugs zu Unrecht vom Fraunhofer IME mit Minusstunden belastet worden war. Strittig ist nun noch, inwiefern dies bereits durch eine Freistellung am Ende von Laras Arbeitsverhältnis beglichen wurde.

Hier zeigte das Fraunhofer IME bei der Güteverhandlung wenig Kompromissbereitschaft. Der Vorschlag der Richterin, die Hälfte der Forderung (250€) an Lara zu zahlen, wurde vom Anwalt des Instituts abgelehnt. Zur weiteren Klärung wurde ein Kammertermin für Januar 2023 anberaumt.

„Es ist völlig absurd, wie vehement das Fraunhofer IME sich weigert, auf einen Vergleich einzugehen. Vorallem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um einen für ein so großes Unternehmen verschwindend geringen Betrag von 500 € handelt, der für die Klägerin Lara aber eine große Summe darstellt.“, so Schmied.

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