Erneuter Erfolg gegen Flink

Flink hat – mal wieder – probiert eines unserer Mitglieder zu feuern. Um einen Kündigungsgrund zu haben wurde unser Mitglied vorher versucht nach Mönchengladbach zu versetzen. Abgesehen davon, dass die Versetzung schon formal nicht wirksam war war es nicht tragbar deutlich über eine stunde zum Arbeitsplatz zu brauchen, um dann dort mitunter nur 3 Stunden Schichten zu machen. Deswegen hat er die in Mönchengladbach zugewiesenen Schichten nicht wahrgenommen und seinem Chef erklärt, dass dies für ihn nicht möglich ist.

Darauf folgte die Kündigung. Als er sich vor Gericht dagegen wehrte konnten wir erreichen, dass er wieder eingestellt wurde und Flink das Gehalt für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses nachzahlen musste.

Das Gericht gab uns recht darin, dass die Versetzung unverhältnismäßig war, dass sie formal unwirksam war. Interessanterweise hat Flink auf Nachfrage noch nicht mal Bestätigt, dass es sich bei dem Hub in Mönchengladbach um das gleiche Unternehmen handelt wie in Aachen. Immerhin besteht Flink aus über einem Dutzend sogenannten „Expansion GMBHs“. Deswegen gehen wir und das Gericht davon aus, dass es sich beim Flink Hub in Mönchengladbach um ein anderes Unternehmen handelt und allein deswegen die Versetzung nicht möglich war.

Ausgeliefert – Bericht eines ehemaligen Arbeiters von Flink

Dieser Bericht erschien in der Tacheles Ausgabe 17.

Im letzten Jahr haben sich erneut mehrere Arbeiter von Flink bei uns gemeldet – Anlass war mal wieder die Praxis von Flink, mit ihren Arbeiter*innen umzugehen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Dabei handelt Flink ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse oder Sicherheit der Arbeiter*innen, geschweige denn die Umsetzbarkeit der geforderten Arbeitsleistungen. Dabei setzt selbst einfachstes Arbeitsrecht ihrem Verhalten keine Grenzen (siehe dazu auch „Klage gegen Flink“ in Tacheles Ausgabe 15).


Wir wollen hier einen dieser Arbeiter von Flink zu Wort kommen lassen, dessen Erfahrung beispielhaft für ein System steht, in dem Flink und ähnliche Unternehmen bewusst Arbeiter*innen in prekären Lagen einstellen. Diese können sich nur schwer gegen das Vorgehen wehren, weil ihr Lebensunterhalt und häufig auch ihr Visum an den Arbeitsverhältnissen hängt. Der Verlust des Jobs kann hierbei im schlimmsten Fall zur Abschiebung führen.

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Klage gegen Flink – Der Lieferdienst Flink zahlt über 6000 € ausstehenden Lohn nach

Dieser Artikel erschien in der Tacheles Ausgabe 15

Nach vier Gerichtsterminen steht fest: Der Lieferdienst Flink muss zwei Kollegen gemeinsam über 6000 Euro ausstehenden Lohn nachzahlen. Nach zwei fristlosen Kündigungen Anfang des Jahres und keiner Reaktion auf Nachfragen der Kolleg*innen haben wir gegen Flink geklagt. Dabei haben wir nicht nur den Lohn bis zu den tatsächlichen Kündigungsfristen erkämpft, sondern haben auch Lohn aus den zurückliegenden Jahren erstreiten können, in denen Flink konsequent weniger Schichten vergab und bezahlte, als vertraglich festgehalten waren.

Flink ist einer der Lieferdienste für Lebensmittel, die während der Corona-Pandemie gegründet wurden. Das Geschäftsmodell ist in hohem Maße davon abhängig, dass die Mitarbeiter*innen, welche die Bestellungen aufnehmen und ausliefern, schnell und zuverlässig arbeiten und dabei oft ihre eigene Gesundheit opfern. Flink hat gezeigt, dass die Sicherheit des Lieferpersonals, auch „Rider“ genannt, für sie nicht an erster Stelle steht. Ein Flink-Mitarbeiter berichtet:

Ich habe mehrere Unfälle erlebt, als ich mit den E-Bikes Bestellungen auslieferte, weil die Fahrräder technische Probleme hatten. Entweder werden die Bremsen nicht regelmäßig gewartet oder die Batterien, beziehungsweise das System, haben Probleme, um die ich mich die meiste Zeit kümmern muss, obwohl wir Rider immer versuchen, das Problem beim Management anzusprechen, ohne dass es eine schnelle Lösung gibt. Das macht die Arbeit stressig.“

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Fraunhofer Institut verweigert weiterhin Lohnforderung – Keine Einigung beim Arbeitsgericht

Aachen, 28.09.2022. Das Fraunhofer IME Institut in Aachen weigert sich weiterhin einer Lohnforderung der ehemaligen studentischen Hilfskraft Lara M. nachzukommen. Beim Gütetermin am Aachener Arbeitsgericht am 22.09.2022 konnte keine abschließende Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden. Die Gewerkschaft „Freie Arbeiter*innen Union“ (FAU), die Lara in diesem Fall vertritt, konnte aber einen ersten Teilerfolg verkünden. Nach Einreichung der Klage gegen das wissenschaftliche Institut wurden Lara ihre Resturlaubstage ausgezahlt.

„Die Auszahlung des Resturlaubs ist rechtlich unumstritten. Trotz deutlicher Aufforderung seitens der FAU wurde das Geld vom Fraunhofer IME erst gezahlt, als die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wurde. Es ist beschämend, dass wir erst zu rechtlichen Mitteln greifen mussten, bevor das Fraunhofer Laras Urlaubsanspruch ausgezahlt hat.“, so Luca Schmied, Sprecher der FAU Aachen.

Für die in der Coronapandemie entstandenen Minusstunden konnte bei dem Gerichtstermin keine Einigung erzielt werden. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Stundenkonto von Lara aufgrund des Annahmeverzugs zu Unrecht vom Fraunhofer IME mit Minusstunden belastet worden war. Strittig ist nun noch, inwiefern dies bereits durch eine Freistellung am Ende von Laras Arbeitsverhältnis beglichen wurde.

Hier zeigte das Fraunhofer IME bei der Güteverhandlung wenig Kompromissbereitschaft. Der Vorschlag der Richterin, die Hälfte der Forderung (250€) an Lara zu zahlen, wurde vom Anwalt des Instituts abgelehnt. Zur weiteren Klärung wurde ein Kammertermin für Januar 2023 anberaumt.

„Es ist völlig absurd, wie vehement das Fraunhofer IME sich weigert, auf einen Vergleich einzugehen. Vorallem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um einen für ein so großes Unternehmen verschwindend geringen Betrag von 500 € handelt, der für die Klägerin Lara aber eine große Summe darstellt.“, so Schmied.

Weitere Informationen und Kontakt:

Email: fauac-sekretariat@fau.org

Homepage: https://aachen.fau.org/

Twitter: @AachenFau

Pressemitteilung: Fraunhofer Institut verweigert Lohnforderung – Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht

Aachen, 13.09.2022. Das Fraunhofer IME Institut in Aachen weigert sich einer Lohnforderung der ehemaligen studentischen Hilfskraft Lara M. nachzukommen. Zu Beginn der Coronapandemie soll das renommierte Institut Lara zu Unrecht Minusstunden berechnet haben. Als Lara einforderte, die Minusstunden nicht nacharbeiten zu müssen, wurde ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert. Mit Unterstützung der Gewerkschaft „Freie Arbeiter*innen Union“ (FAU) macht Lara ihre Forderung am Arbeitsgericht Aachen nun geltend. Der erste Verhandlungstermin soll am 22.09.22 um 12:40 Uhr im Saal A 1.027 des Arbeitsgerichts Aachen stattfinden.

Mit dem Ausbruch der Coronapandemie in Deutschland wurde Lara angewiesen vorerst nicht zur Arbeit zu kommen, ohne Aufgaben fürs Home Office zu bekommen. In dieser Zeit wurden Lara Minusstunden berechnet. Bei Naturereignissen, wie einer Pandemie, trägt allerdings nach ständiger Rechtsprechung der Betrieb das Risiko des Arbeitsausfalles. Der Lohn muss fortgezahlt werden, ohne das der Arbeitsausfall nachgearbeitet werden muss. So scheint es auch bei dem Fall von Lara zu stehen. Die Berechnung der Minusstunden wäre somit unrechtmäßig.

Nachdem Lara ihre Forderung gegenüber dem Institut geäußert hatte, wurde sie nach einem fruchtlosen Gespräch unwiderruflich freigestellt. Ihr befristeter Vertrag wurde nicht verlängert. Zudem wurde ihr Zugang zum Institut und Kommunikationsstrukturen gesperrt. Dabei soll einige Wochen zuvor noch über eine mögliche Promotion am Fraunhofer IME gesprochen worden sein.

„Es ist schockierend, wie das Fraunhofer IME auf die Forderung reagiert hat. Anstatt ein konstruktives Gespräch zu suchen, wurde Lara so behandelt, als wenn sie und ihre Forderung eine Gefahr für den Institutsfrieden darstellen. Ein konstruktiver Umgang wäre hier wünschenswert und angebracht gewesen.“, so Luca Schmied, ein Sprecher der FAU Aachen.

Damit steht nun, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Auszahlug des Lohns von 33 Arbeitsstunden an Lara aus. Der ausstehende Lohn soll nun eingeklagt werden.

„Durch den Gerichtstermin wollen wir nun eine Klärung des Konflikts anstreben und es auch anderen Angestellten des Fraunhofer IME ermöglichen, gegebenenfalls zu Unrecht berechnete Minusstunden während der Coronapandemie zurückerstattet zu bekommen.“, so Schmied.


Die FAU wird den Fall mit öffentlichen Aktionen begleiten. Denn laut der Gewerkschaft handelt es sich hierbei nicht um ein individuelles, sondern um ein gesellschaftliches Problem.

„Laras Fall ist kein Einzelfall. Fast immer beschränken sich Verträge von studentischen Hilfskräften auf wenige Monate, womit der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen wird. Unliebsame Mitarbeiterinnen, die arbeitsrechtliche Mindeststandards einfordern, setzen ihre Vertragsverlängerung aufs Spiel. Das ist jetzt bei Lara passiert. Und das ist ein Skandal.“, so Schmied weiter.

Weitere Informationen und Kontakt:

Luca Schmied: 0049-163-228-4060

Email: fauac-sekretariat@fau.org

Twitter: @AachenFau