Flink hat – mal wieder – probiert eines unserer Mitglieder zu feuern. Um einen Kündigungsgrund zu haben wurde unser Mitglied vorher versucht nach Mönchengladbach zu versetzen. Abgesehen davon, dass die Versetzung schon formal nicht wirksam war war es nicht tragbar deutlich über eine stunde zum Arbeitsplatz zu brauchen, um dann dort mitunter nur 3 Stunden Schichten zu machen. Deswegen hat er die in Mönchengladbach zugewiesenen Schichten nicht wahrgenommen und seinem Chef erklärt, dass dies für ihn nicht möglich ist.
Darauf folgte die Kündigung. Als er sich vor Gericht dagegen wehrte konnten wir erreichen, dass er wieder eingestellt wurde und Flink das Gehalt für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses nachzahlen musste.
Das Gericht gab uns recht darin, dass die Versetzung unverhältnismäßig war, dass sie formal unwirksam war. Interessanterweise hat Flink auf Nachfrage noch nicht mal Bestätigt, dass es sich bei dem Hub in Mönchengladbach um das gleiche Unternehmen handelt wie in Aachen. Immerhin besteht Flink aus über einem Dutzend sogenannten „Expansion GMBHs“. Deswegen gehen wir und das Gericht davon aus, dass es sich beim Flink Hub in Mönchengladbach um ein anderes Unternehmen handelt und allein deswegen die Versetzung nicht möglich war.